Top-Up-Cover | Limit plus


Rückkehr zur Normalität: Private Kredit­versicherer verpflichten sich zur Übernahme bislang staatlicher Deckungen in der
Export­kreditversicherung

Die privaten deutschen Kredit­versicherer verpflichten sich, alle zum heutigen Tag vom Bund gedeckten kurz­fristigen Export­forderungen gegenüber Abnehmern in Kern-OECD- und EU-Ländern für die Dauer von mindestens sechs Monaten ab sofort zu marktüblichen Preisen zu übernehmen.

Die Exporteure müssen sie ihnen lediglich antragen.

Von dieser Selbstverpflichtung ausgenommen sind lediglich Deckungen für Lieferungen nach

  • Bulgarien, Rumänien, Island, Lettland und Litauen.

Der Bund hatte im August 2009 im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise auf Basis einer entsprechenden Ermächtigung der EU-Kommission eine bis Ende 2010 befristete Ausweitung der bundesgedeckten Exportfinanzierung beschlossen. Ziel war es, die deutsche Exportwirtschaft mit der Absicherung kurzfristiger Exportkredite zu unterstützen, soweit der private Kreditversicherungsmarkt diese wegen des krisenbedingt erhöhten Ausfallrisikos nicht mehr zur Verfügung stellen konnte.

"Es kehrt Normalität ein," erklärt Dr. Peter Ingenlath, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Schon seit einiger Zeit decken die privaten Kreditversicherer deutsche Exporte in alle Kern-OECD- und EU-Länder wieder in einem Umfang wie vor Ausbruch der Krise; sie werden diesen Deckungsschutz weiter ausbauen. Ziel der privaten Kreditversicherer ist es daher, den übernommenen Deckungsschutz auch über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus aufrechtzuerhalten.

Für Exporteure, die neben der staatlichen Absicherung auch einen privaten Kreditversicherungsvertrag haben, übernimmt das jeweilige Versicherungsunternehmen die bestehenden Limite vom Bund.

Exporteure ohne eine private Exportkreditversicherung können ihre beim Bund bestehenden Deckungen an einen privaten Kreditversicherer ihrer Wahl übertragen.

"Die privaten deutschen Kreditversicherer begleiten die deutschen Exporteure auf ihrem Wachstumspfad und leisten einmal mehr ihren Beitrag zur Überwindung der Wirtschaftskrise, wie sie es auch schon mit ihrem Engagement im Rahmen der staatlichen Top Up Deckung für deutsche Abnehmer gemacht haben," sagte Ingenlath.  



Der Bund steigt in den Markt der privaten Kreditversicherer ein!

Zwei Modelle wurden geprüft: 

• Das erste Modell, die so genannte Top-Up-Deckung | Top-Up-Cover.
• Das zweite Modell wäre die so genannte Ground-Up-Cover.

Der Einstieg des Bundes erfolgt derzeit ausschließlich in die Top-up-Deckung | Top-Up-Cover.

Der Staat stellt im Rahmen eines Rückgarantieprogramms Mittel zur Verfügung, um die Übernahme von Versicherungsschutz zur Absicherung von Forderungsausfällen bei Warenlieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen durch private Kreditversicherungsunternehmen zu unterstützen.

Das Konzept wurde von den deutschen Kreditversicherern gemeinschaftlich mit der Bundesregierung entwickelt. Das Aufstockungsprogramm für Kreditlimite, die so genannte „Top-Up-Deckung“, ist ausdrücklich keine Staatshilfe für die privaten
Kreditversicherer, die keine Liquiditäts- oder Solvabilitätsprobleme haben, sondern ermöglicht die zusätzliche Gewährung von Versicherungsschutz für kreditversicherte Lieferanten.


Folgende Elemente kennzeichnen die Top-Up-Police der Kreditversicherer aus:

  • Das durch das Programm bereitgestellte zusätzliche Deckungsvolumen beträgt 7,5 Milliarden Euro und verteilt sich auf die privaten Kreditversicherer.
  • Das Programm startet im Dezember 2009 und läuft bis zum 31.12.2010.
  • Der Versicherungsnehmer schließt dazu zusätzlich zum bereits bestehenden Kreditversicherungsvertrag mit einem Kreditversicherer („Primärvertrag“) einen Top-Up-Vertrag ab.
  • Die Top-Up-Limite gelten nur für Forderungen von Lieferanten gegenüber Abnehmern mit Hauptsitz in Deutschland.
  • Die Obergrenze des einzelnen Top-Up-Limits pro Abnehmer und Lieferant beträgt 2,5 Millionen Euro.
  • Der Top-Up-Versicherungsschutz ist grundsätzlich auf 6 Monate befristet und kann danach neu beantragt werden. Er endet auf jeden Fall am 31.12.2010.
  • Die Top-Up-Police ermöglicht eine Aufstockung auf das von Atradius im Rahmen des Primärvertrages nur teilweise gezeichnete bzw. reduzierte Kreditlimit. 
  • Das Top-Up-Limit kann maximal in Höhe des unter dem Primärvertrag gezeichneten Kreditlimits gewährt werden. Insgesamt darf dabei aber das vom Versicherungsnehmer ursprünglich beantragte Kreditlimit nicht überschritten werden.
  • Beispiel:
    Beantragtes Limit .............................................100.000 Euro
    Vom Kreditversicherer gezeichnetes Limit ..........40.000 Euro
    Mögliches Top-Up-Limit ...................................40.000 Euro
  • Wird das Kreditlimit im Rahmen des Primärvertrages aufgehoben bzw. beendet, erlischt das Top-Up-Limit ebenfalls.
  • Es gilt das maximale Zahlungsziel Ihrer Primärpolice, sofern es 360 Tage nicht überschreitet.
  • Die Top-Up-Prämie beträgt 2,88% p. a. des gewährten Kreditlimits. Die Abrechnung der Prämie erfolgt entsprechend der Laufzeit des Kreditlimits. Eine gesonderte Umsatz- bzw. Saldenmeldung zur Prämienberechnung entfällt.
  • Die Gebühr für die Prüfung und Überwachung des Top-Up-Limits beträgt einmalig 45 Euro.
  • Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers für die Top-Up-Limite beträgt: 
    20% bei Nettoverträgen (ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer) und
    30% bei Bruttoverträgen (unter Einbeziehung der Umsatzsteuer). 
  • Der Selbstbehalt Ihrer Primärpolice bleibt unverändert. 


Der Bund hat zudem einen Mandatar beauftragt, der das staatliche Ergänzungsangebot überwacht und kontrolliert.

Dazu werden die privaten Kreditversicherer monatlich dem Mandatar die wesentlichen Kennziffern wie Anzahl der Top-Up-Verträge, Deckungssummen, Prämien oder auch Schäden melden.

Der Mandatar wird die Daten prüfen und auswerten. Übrigens hat auch die EU-Kommission die Top-Up-Deckung gebilligt und eine Notifizierung, also eine förmliche Bestätigung der Beihilfefreiheit, als nicht erforderlich angesehen.

Wichtig:

Die Top-Up-Deckung können nur Unternehmen nutzen, die bereits eine Kreditversicherung haben bzw. eine Kreditversicherung abschließen.

Wenn Sie Interesse an einer Top-Up-Deckung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir können für Sie/Ihr Unternehmen als Mandatar tätig werden.

Auf Grundlage eines Maklermandates können wir Sie qualifiziert bei der Kreditversicherung und der Installation einer Top-Up-Deckung  beraten.

Wir sind bei allen deutschen Kreditversicherern als Fachmakler für Kreditversicherung akkreditiert und können diese Unterstützung für Sie kostenlos durchführen. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung erhalten Sie durch uns kompetente Unterstützung.

Die Mandatierung gegenüber dem Kreditversicherer muss schriftlich erfolgen – ein entsprechendes Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung – ohne Mandatierung ist eine Unterstützung nur auf Honorarbasis möglich.


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